В конце учебного пособия приведены статьи из текстов законов, которые особенно важны для понимания проблематики, рассматриваемой в текстах.
Мы желаем Вам приятных занятий с учебным пособием «Право в повседневной жизни»!
Авторы
Liebe Lernende, liebe Lehrende, das hier vorliegende Material ist für sprachliche Weiterbildung an Juristen (Studierende der juristischen Fakultäten, Studienbewerber, Praktiker u.a.), und nicht als Einführung in das Studium der Rechtswissenschaften gedacht. In erster Linie geht es um fachbezogene Spracharbeit. Das Sprachniveau der Studierenden: B2, C1.
Wie ist „Rechtsfälle aus dem Alltag“ aufgebaut?
Module
„Rechtsfälle aus dem Alltag“ ist in 10 Module zu den wichtigsten Rechtsgebieten unterteilt.
§ Gesetzestexte, die das Thema des Moduls einführen.
A/B Texte: Rechtsfälle
Aufgaben vor dem Lesen
<-> Aufgaben während des Lesens
Aufgaben nach dem Lesen
Im
Infokasten stehen zusätzliche Hintergrundinformationen.
AnekdotenSprachliche Hilfen für das Gespräch
@ Die Links zeigen Ihnen, wo Sie im Internet weitere Informationen bekommen können.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Arbeit!
Die Verfasser
Modul I
Thema: Allgemeines Privatrecht
Text A.
Kauf = Eigentumserwerb?
Aufgaben vor dem Lesen
1. Was ist der Kaufvertrag? Überlegen Sie sich das!
2. Welche Vertragstypen kennen Sie?
3. Lesen und übersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch!
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.