Право в повседневной жизни. Учебное пособие - страница 4

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Im Kaufvertrag haben sich Käufer und Verkäufer lediglich darüber geeinigt, dass die Brötchen zu einem bеstimmten Preis übereignet werden sollen. Der Kauf ist daher spätestens in dem Moment abgeschlossen, als die Verkäuferin drei bestellte Brötchen in die Tüte packt. Denn damit nimmt sie das Kaufangebot des Kunden („Drei Brötchen bitte!“) аn.

Der Käufer hat die Brötchen nun zwar schon gekauft. Sie gehören ihm aber noch nicht. Denn dazu ist noch das Erfüllungsgeschäft nötig: Die Verkäuferin übergibt und übereignet dem Käufer die Brötchen, der Käufer übergibt und übereignet ihr das Geld.

Bei einem Brötchenkauf ist die Unterscheidung zwischen Kauf und Erfüllungsgeschäft in der Praxis natürlich wenig bedeutsam. In anderen Fällen ist der Unterschied schon wichtiger. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag über ein Auto unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft, es gehört ihm aber noch nicht. Eigentum erwirbt er – im Regelfallerst dann, wenn ihm das Auto auch tatsächlich übergeben und übereignet wird. Und das kann einige Zeit dauern. Wenn das Auto in dieser Zeit vor der Übergabe beschädigt oder sogar zerstört wird, dann muss der Verkäufer diesen Schaden tragen, obwohl er das Auto schon verkauft hat.

Vokabelhilfe:

verblüffen (mit D., durch A.) (te-t) ошеломлять, озадачивать, поражать (чем-либо)

feststellen (te-t) устанавливать, констатировать, определять

Besonderheitf =, -en особенность

Abstraktionsprinzipn принцип абстракции (в некоторых институтах гражданского права)

Kaufpreism покупная цена

Kundem – n, – n покупатель; клиент

Rechtsgeschäftn юридическая сделка

abstrahierenvt (te-t) абстрагировать; обобщать

Verpflichtungf =, -en 1) обязанность 2) обязательство

Laiem – n, – n неспециалист, дилетант

Übereignungf =, -en передача (имущества) в чью-л. собственность; отчуждение (имущества) в пользу кого-л.

Erfüllungsgeschäftn распорядительная сделка (по погашению долга)

Schadenm – s, Schäden 1) вред, ущерб; имущественный вред 2) убыток, потеря

Aufgaben während des Lesens

1. Ergänzen Sie die Sätze!

1. Jeder meint zu wissen, was ein… ist.

2. Dies liegt an einer Besonderheit im deutschen Recht – dem so genannten…

3. Im so genannten Erfüllungsgeschäft übergibt der Verkäufer die… und einigt sich mit dem… über den Eigentumsübergang.

4. Der Kauf ist daher spätestens in dem Moment…, als die Verkäuferin drei bestellte Brötchen in die Tüte packt.