Немецкий язык в сфере юриспруденции. Учебное пособие для студентов юридических вузов - страница 5

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Aufgabe 2. Finden Sie im Text die folgenden grammatischen Konstruktionen:

– Präsens Aktiv mit dem Modalverb (MV + Infinitiv)


z.B. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss der Vorbereitungsdienst vorangehen.


– Präsens Passiv (werden + P. II)


z.B.: Der erste Teil der Ausbildung wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen.


– Modalverb + Infinitiv Passiv (… kann… versetzt werden)


z.B. Das darf keinem Richter vorgeschrieben werden.


– der Objektsatz


z.B. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen ist. (Worüber entscheiden sie?)


– der Bedingungssatz/Konditionalsatz


z.B. Der Richter hat Anspruch auf den Urlaub, wenn er sich um ein Mandat bewirbt.


oder: Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat, so hat er Anspruch auf den Urlaub.


(Unter welcher Bedingung hat er Anspruch auf den Urlaub?)


– der Attributsatz


Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut ist. (Was für ein Beamter ist der Rechtspfleger?)

Aufgabe 3. Was passt? Ordnen Sie zu:

1. der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig.

2. kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.

3. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis

4. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht.

5. Amtsanwalt in Strafsachen.

6. Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Waren, Erhebung der Zollabgaben.

7. der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt.

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a. Staatsanwalt, b. Richter, c. Rechtsanwalt, d. Notar, e. Rechtspfleger, f. Referendar, g. Zollbeamte

Aufgabe 4. Formulieren Sie, wofür ist Richter/… zuständig, welche Aufgaben hat Referendar/… zu erfüllen?


Referendar (der Vorbereitungsdienst bei Gerichten/ Behörden/ Rechtsanwälten; 2,5 Jahre dauern; dem zweiten Teil der Ausbildung vorangehen; die zweite juristische Staatsprüfung; die Befähigung zum Richteramt erwerben)


Richter (kein Beamter sein; vom Staat berufen werden; dem Gesetz unterworfen sein; auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen werden; an eine andere Stelle versetzt werden)


Staatsanwalt (bei jedem Gericht bestehen; zum Richteramt befähigt sein; keine richterlichen Funktionen ausüben; für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig sein; das Verfahren einstellen; die Anklage erheben/vertreten)