Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.
Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.
Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.
Der Zoll ist im Bundes-Finanzministerium angesiedelt und beschreibt sich selbst als «Wirtschafts- und Einnahmeverwaltung des Bundes». Sein Aufgabenspektrum ist gewaltig – der Zoll kann überall da zum Zuge kommen, wo staatliche Abgaben- und Steuerbestimmungen umzusetzen sind. kontrolliert die Ein- und Ausfuhr von Waren, erhebt Zollabgaben und setzt internationale Abkommen um. Der Zoll treibt Verbrauchsteuern für den Bund ein (z. B. Energie- und Tabaksteuer); bekämpft Schwarzarbeit und Lohndumping; besitzt bei der Bekämpfung von Zoll- und Steuerkriminalität auch polizeiliche Befugnisse; ist Teil der deutschen Küstenwache.