J.: Hast einen Lieblingsprofessor oder eine Professorin?
M.: Letzteres hätte ich gerne, nur… leider ist es so, dass es an unserer Fakultät, wie an vielen juristischen Fakultäten, so wie keine weiblichen Professoren, also Professorinnen gibt. Was die männlichen Professoren anbelangt, die also verbleiben, gibt es natürlich Präferenzen, denn einen mag man lieber, als den anderen. Jedoch, das ist vielleicht wichtig, hinzuzufügen, ist der Kontakt in Deutschland zwischen den Professoren und den Studenten nicht sehr eng, weil es schon sehr viele Studenten sind, und es sich nicht die Gelegenheit ergibt.
J.: Wie wird das Studium gestaltet? Nach Semestern… welche Fächer werden unterrichtet, wie lange und ob es Vorlesungen, Seminare, Unterrichtsstunden gibt, ob es Praktika gibt und so.
M.: Es gibt also einen Lehrplan, der abhängig von Semestern Vorlesungen vorsieht, Seminare vorsieht, nicht zuletzt gibt es die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, nach der sich der Student richtet, das heißt darum wird verlangt noch, dass man zusätzlich Praktika macht.
J.: Wie viele Prüfungen hast du bis jetzt abgelegt?
M.: Ja, also, man muss ja vielleicht ein bisschen differenzieren, es ist also so, dass im Laufe des Studiums es mehrere Prüfungen gibt, man erwirbt so genannte Scheine, die bestehen aus einer Klausur und einer schriftlichen Hausarbeit, aber letztendlich gibt es eine entscheidende Prüfung, und zwar ist das die Abschlussprüfung an der Universität, das Staatsexamen.
J.: Was ist der Unterschied zwischen einer Klausur und einer schriftlichen Arbeit?
M.: Nun, eine Klausur ist grundsätzlich auch schriftlich…
J.: Ja, deshalb frage ich.
M.: Es gibt den Unterschied zwischen einer Hausarbeit und einer Klausur. Eine Klausur ist immer eine schriftliche Arbeit, die in der Universität geschrieben wird, unter Aufsicht. Die Hausarbeit wird privat geschrieben.
J.: Und welche Fächer hattest du?
M.: Wir müssen grundsätzlich alle die Fächer studieren, die der Lehrplan vorsieht, es gibt keinen Zwang, es gibt keine Verpflichtung, an einer Vorlesung teilzunehmen.
J.: Also Vorlesungsbesuch ist nicht Pflicht?
M.: Nein, es besteht grundsätzlich keine Kontrolle, überhaupt keine Pflicht, es liegt im Ermessen des einzelnen Studenten, ob er das Angebot, darum geht es, das Angebot annimmt oder es privat seinen Lernstil entwickelt.